Sie haben Interesse am Sportschießen oder an einer Mitgliedschaft im Schützenverein Faulbach?
Grundsätzlich steht es allen Interessenten am Schießsport offen, in unser Schützenhaus zu kommen. Ab einem Alter von 6 Jahren kann bereits mit einem Lichtgewehr, Bogen oder Blasrohr geschossen werden. Die weiteren Disziplinen im Luftdruck- und Kleinkaliberbereich können ab 10 bzw. 14 Jahren geschossen werden. Zum „Schnuppern“ wird neben dem Mindestalter nur ein Sicherheitsbewusstsein gegenüber den Waffen vorausgesetzt. Zu alte Schützen gibt es nicht! Das beweisen unsere Seniorenmannschaften, die über Jahre hinweg sehr große Erfolge feiern konnten.
Besuchen Sie uns daher gerne in unserem Schützenhaus zu unseren Trainingszeiten!
Haben Sie sich bereits für eine Mitgliedschaft entschieden?
Dann können Sie hier den Antrag zur Aufnahme in den Verein downloaden. Senden Sie anschließend den Aufnahmeantrag (manuell unterschrieben!) per Mail an den Schriftführer. Sollten Sie einen automatischen Einzug der Beiträge wünschen, können Sie direkt das ausgefüllte Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats beifügen. Bitte reichen Sie das Original in beiden Fällen nach.
Übersicht über Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge
- Aufnahmegebühr Erwachsene 50,00 €
Einmalige Gebühr bei Vereinseintritt eines Erwachsenen ab 18 Jahren
- Jahresbeitrag Erwachsene 50,00 €
Jährlicher zu entrichtender Mitgliedsbeitrag von Erwachsenen ab 18 Jahren
- Aufnahmegebühr Jugendliche 20,00 €
Einmalige Gebühr bei Vereinseintritt eines Jugendlichen bis 18 Jahren
- Jahresgebühr Jugendliche 25,00 €
Jährlicher zu entrichtender Mitgliedsbeitrag von Jugendlichen bis 18 Jahre
- Jahresbeitrag Familien 110,00 €
Beinhaltet die Jahresbeiträge für 2 Erwachsene und alle Kinder bis 18 Jahre
- Jahresbeitrag Zweitmitglieder 25,00 €
Jährlicher zu entrichtender Mitgliedsbeitrag von Personen, deren Erstverein nicht der Schützenverein Faulbach ist
Bitte beachten Sie die Satzung vor der Einreichung des Antrags auf Vereinsmitgliedschaft